JA - Sämtliche eingegebenen Daten werden auf Ihrem Smartphone zwischengespeichert, bis wieder eine Internetverbindung hergestellt werden kann. Im Anschluss werden die Daten automatisch an die Fischereiverwaltung übermittelt.
Gemäss den geltenden Fischereivorschriften muss das Patent und die Fischfangstatistik bei der Fischereiausübung jederzeit den Aufsichtsorganen vorgewiesen werden können. Falls der Akku Ihres Smartphones ausfällt und Sie kein ausgedrucktes E-Fischereipatent mit Notfallstatistik dabeihaben, auf das Sie zurückgreifen können, darf somit nicht weitergefischt werden. Alle Fischenden sind selber dafür verantwortlich, dass sie das Patent und die aktuelle Fangstatistik jederzeit vorweisen können. Dies gilt auch für die Statistikführung mit der Fishven DEMO App.
NEIN - Die Fischerei-App ersetzt die Papierstatistik. Falls Sie die Fangstatistik per Fischerei-App führen, ist keine parallele Führung der Papierstatistik nötig.
NEIN - Ein Wechsel von der Papierstatistik auf die Fischerei-App bzw. umgekehrt ist während der Gültigkeit des jeweiligen Patents nicht möglich.
NEIN - Nach dem Speichern eines Ereignisses kann dieses weder verändert noch gelöscht werden. Sobald ein Ereignis gespeichert wurde, wird dieses ans AFI gesendet und erscheint in Ihrem Archiv.
JA - Es ist möglich ein Fangereignis nachträglich zu
erfassen. Grundsätzlich muss die App jedoch vorschriftsgemäss genutzt
werden, also beim Beginn der Fischerei gestartet und nach Abschluss
gestoppt werden. Gefangene Fische sind ebenfalls direkt nach dem Fang zu
erfassen.
Falls Sie noch Fragen zur Fishven DEMO App bleiben, helfen wir ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns bitte mit nachstehendem Formular oder per Telefon: +41 (0) 44 500 78 01